Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 988/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leis-tet.


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