Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 6635/10

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, der Firma B. T. P. GmbH eine Waffenhandelserlaubnis mit dem im Schreiben vom 30.04.2008 beschriebenen Umfang zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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