Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1032/11

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 19 K 3939/11 gegen den Entlassungsbescheid des Antragsgegners vom 28.06.2011 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.009,08 EUR festgesetzt.


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