Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1123/11

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4241/11 gegen die Ordnungsverfügung vom 30.06.2011 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Streitwert wird 4.000,00 Euro festgesetzt.


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