Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 995/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger

außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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