Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 938/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig

sind.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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