Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 2890/11.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 27. April 2011 verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers in der Sache zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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