Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 793/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten der

Beigeladenen werden nicht erstattet.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 EUR festgesetzt.


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