Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 4676/08

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 19.06.2008 über die Festsetzung eines Ausgleichsbetrags für die Entwicklungsmaßnahme "Nordstadt III" (Grundstücke Gemarkung S. , Flur 00, Flurstücke 000) wird insoweit aufgehoben, als in ihm mehr als 7.210,50 Euro als Ausgleichsbetrag festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des vom Gericht eingeholten Gut-achtens alleine; von den übrigen Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte 6/10 und der Kläger 4/10.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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