Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1412/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig

sind.

¬¬

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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