Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 535/10

Tenor

Auf die Widerklage der Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten diejenigen Kosten zu erstatten, die ihr durch die Verlegung ihrer Telekommunikationslinien im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn in den Bereichen der Teilbaumaßnahmen 3 (Rathausmarkt), 4 (Heumarkt), 5 (Kartäuser Hof), 6 (Chlodwigplatz) und 7 (Bonner Wall/Bonner Straße) entstanden sind und noch entstehen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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