Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 586/11

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid der Beklagten vom 16. November 2010 in der Fassung des Bescheides vom 27. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, der Errichtung eines Antennenmastes (maximal 9,90 Meter hoch, Durchmesser etwa 0,1 Meter) auf dem Gehweg an der Rheinbacher Straße (Höhe Hausnummer 36) in 53913 Swisttal-Miel zuzustimmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.


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