Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1198/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Trier (9. Kammer) - 9 K 105/22.TR
25. Januar 2023
9 K 105/22.TR 25. Januar 2023

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