Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 9 L 165/12

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.613,54 Euro festgesetzt.


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