Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 164/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2010 wird insoweit aufgehoben, als durch ihn die Bescheide vom 10. Juni 2010 hinsichtlich der Bewilligung der Erstattung hälftiger angemessener Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufgehoben werden und die Klägerin zur Rückzahlung eines Betrages von 375,56 EUR aufgefordert wird.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.


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