Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 3872/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 04.05.2011 und des Widerspruchsbescheids vom 30.06.2011 verpflichtet, die Klausur der Klägerin in Erziehungswissenschaft vom 02.03.2011 neu zu bewerten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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