Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 557/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in der Auflage in Ziff. 1. der Verfügung des Antragsgegners vom 25.04.2012 enthaltene Abänderung der angemeldeten Aufzugsstrecke für den 01.05.2012 wird mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass von der Versammlungsbehörde für erforderlich gehaltenen Auflagen, insbesondere auch zum zeitlichen Ablauf des Aufzuges, Folge zu leisten ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.