Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 560/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Auflage 4. der Versammlungsbestätigung des Antragsgegners vom 28.04.2012 ("Das Zeigen der von Kurt Westergaard stammenden islamkritischen Karikaturen oder solcher Karikaturen, die mit ihm assoziiert werden, ist während der Versammlung untersagt") wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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