Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 708/11.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, alle notwendigen anwaltlichen Kosten zu tragen, die aus Anlass des Eilverfahrens 33 L 178/11.PVB - außergerichtlich wie gerichtlich - entstanden sind. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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