Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 712/12

Tenor

1.Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3567/12 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 01.06.2012 und die darin enthaltene Androhung eines Zwangsgeldes wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.


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