Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 25 L 152/10

Tenor

1.Die aufschiebende Wirkung der Klage 25 K 324/10 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2009 wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/4, der

Antragsgegner zu 3/4.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.443,75 Euro festgesetzt.


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