Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 11 K 400/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheides vom

07. Januar 2011 verpflichtet, den Kläger eine Bebauungsgenehmigung zur

Nutzungsänderung des bisher als Stall/Scheune dienenden Gebäudes auf dem Grundstück L. 00 in L1. in ein Lager für gewerbliche Zwecke gemäß dem Antrag vom 26. August 2010 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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