Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 2211/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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