Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 3234/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin - vorbehaltlich der Entscheidung über die in der mündlichen Verhandlung erklärte Aufrechnung der Beklagten mit einer Forderung auf Herausgabe der Erlöse für das verwertete Papier für die Monate Juli bis September 2008 - Zug um Zug gegen Herausgabe der Mengenstromnachweise im Sinne von Anhang I der Verpackungsverordnung 109.017,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. April 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.