Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 5058/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt Rechtsanwalt I. O. , M. Straße 0, 00000 C. .

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Rechtsanwalt I. M. darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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