Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 5076/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.07.2010 verpflichtet, dem Kläger die beantragte Genehmigung zur Fällung der Platane (Stammumfang 420 cm, Höhe ca. 30 m, Kronendurchmesser 26 m) auf seinem Grundstück „S.------straße .“ in ..... C.    zu erteilen.

                                          Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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