Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1309/12

Tenor

1. Die Anträge,

1. die Festsetzung der Versiegelung der Antragsgegnerin vom 08.10.2012 aufzuheben,

2. die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus durchzuführen,

werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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