Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 5281/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bundeszentrale für politische Bildung vom 5. August 2011 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 7. September 2011 verpflichtet, dem Kläger eine Kopie des in seiner Personalangelegenheit eingeholten arbeitsrechtlichen Gutachtens der Kanzlei Q. und Partner vom 7. Juni 2011 zu übersenden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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