Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 287/13

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (23 K 1817/13) gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 13. Februar 2013 zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 37 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Gemarkung G.       , Flur 00, Flurstück 0000 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Beigeladenen mit für sofort vollziehbar erklärter Ordnungsverfügung die Fortführung der Bauarbeiten zu untersagen.Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen ihre eigenen Kosten selbst und die übrigen Kosten des Verfahrens jeweils zu ½. 

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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