Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 114/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Kommandeurs des Deutschen Luftwaffenkommandos USA/CAN vom 14. November 2011 und des Beschwerdebescheides des Kommandeurs des Bundeswehrkommandos USA und Kanada vom 20. Dezember 2011 verpflichtet, dem Kläger die erhöhte Stellenzulage gemäß Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 der Vorbemerkung zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes ab dem 15. September 2011 für die Dauer seiner entsprechenden Verwendung bei der US-Airforce zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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