Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 6316/08

Tenor

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren einge-stellt.             

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je ½.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Beigeladenen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 2180/17
11. Mai 2017
18 L 2180/17 11. Mai 2017
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2078/13
15. Januar 2014
12 A 2078/13 15. Januar 2014

Referenzen