Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 4756/12.A

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 07. August 2012 verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Klägers die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG gegeben sind.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 3/4 und der Kläger zu 1/4; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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