Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 220/13

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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