Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 3615/12.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte die Mitbestimmungsrechte des Antragstellers dadurch verletzt hat, dass er im Falle der Besetzung des Dienstpostens einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin – Assistentin der Leiterin der Forschungsabteilung, Frau Prof. Dr. T. – auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens verzichtet hat, ohne zuvor den Antragsteller nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG zu beteiligen.


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