Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1757/12

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.824,53 Euro festgesetzt.


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