Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 2550/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 12.01.2012 und Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2012 verurteilt, dem Kläger für die in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 30.11.2005 geleistete Mehrarbeit in Höhe von 787,5 Stunden eine Entschädigung in Geld in Höhe von 9.100,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 42 % und die Beklagte in Höhe von 58 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung  Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.