Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 5/13

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.


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