Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 5417/11

Tenor

Der Kostenbescheid Nr. 000 des Beklagten vom 1. Juli 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % desaufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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