Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 3997/11

Tenor

  • 1. Der Bauvorbescheid der Beklagten vom 20.06.2011 wird aufgehoben.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.


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