Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1010/13

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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