Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1058/13

Tenor

   1.  Der Antrag wird abgelehnt.

        Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der                                                 außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,- Euro festgesetzt.


1 23456789101112131415161718192021

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.