Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 2264/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 27. Februar 2012 verpflichtet, die von der Klägerin in Hamburg erworbene Lehramtsbefähigung über die bereits erfolgte Anerkennung für das Lehramt an Grundschulen hinaus zusätzlich als Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen – in den Fächern Mathematik und Sozialwissenschaften – anzuerkennen und ihr hierüber eine Bescheinigung auszustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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