Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1383/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2 Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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