Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 2990/12

Tenor

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 17. Juli 2012

(Az.: 63/S31/0048/2012) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, der Beklagten auferlegt.


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