Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 16 K 6430/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 27. Oktober 2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.