Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 11 K 5286/12

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von Klägerin und Beklagtem übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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