Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1779/13

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3 Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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