Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 1792/07

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.03.2007 (BK 4b–07–001/E 19.01.07) wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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