Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 7152/12

Tenor

er in dem Bescheid der Beklagten vom 10. Dezember 2012 in der Fassung des Bescheides vom 9. Oktober 2013 enthaltene Vorbehalt hinsichtlich der Vorlage des  Bundeszertifikates des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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