Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1694/13

Tenor

1. Die aufschiebende der Klage - 19 K 6829/13 - gegen den Bescheid des                             Antragsgegners vom 22. 10. 2013 wird wiederhergestellt.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,- Euro festgesetzt.


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